Lohnsektor - Fragen im Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die rechtliche Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und beinhaltet verschiedene Aspekte, die den Lohn betreffen. In diesem Artikel erhalten Sie einen umfassenden Überblick über arbeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Lohnabrechnung und erfahren, welche Rechte und Pflichten Sie bei der Lohnabrechnung haben.

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Thema Arbeitsrecht bei der Lohnbuchhaltung.

Arbeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Lohnabrechnung sind von großer Bedeutung, um sicherzustellen, dass die Rechte der Arbeitnehmer:innen gewahrt und sie angemessen entlohnt werden. Die Kenntnis über die gesetzlichen Bestimmungen des Mindestlohns und möglicher Tarifverträge ist daher essenziell. Eine korrekte Lohnabrechnung und die Einhaltung der Entgeltfortzahlung sind wichtige Pflichten des Arbeitgebers. Es ist ratsam, bei Unsicherheiten einen Fachexperten zu Rate zu ziehen, um die Einhaltung der Arbeitgeberpflichten sicher zu stellen.

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Überblick über die rechtlichen Aspekte und praktische Umsetzung

Die Abwicklung der Mitarbeiterlöhne und die Führung der Lohnkonten stellen wichtige Aufgaben in der Buchhaltung dar. Dabei sind diverse gesetzliche Vorgaben zu beachten, die in verschiedenen Verordnungen wie der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV), der Gewerbeordnung (GewO) und der Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) festgeschrieben sind.

Stetige Veränderungen in der Lohnabrechnung

Die Lohn- und Gehaltsabrechnung ist ein Bereich des betrieblichen Rechnungswesens, der ständigen Veränderungen unterworfen ist. Daher ist es für Lohnbuchhalter von großer Bedeutung, umfassendes Wissen im Lohnsteuer-, Arbeits- und Sozialversicherungsrecht zu besitzen und regelmäßig über aktuelle gesetzliche Entwicklungen informiert zu sein. Die ECOVIS KSO Steuerberater & Rechtsanwälte GmbH & Co. KG berät Sie gern zu diesem Thema.

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Wichtige Aspekte bei Betriebsprüfungen und im Arbeitsrecht

Im Rahmen von Betriebsprüfungen erfolgt die Überprüfung steuerlich bzw. sozialversicherungsrechtlich relevanter Sachverhalte. Solche Prüfungen können erhebliche Auswirkungen auf das Unternehmen sowie die Arbeitnehmenden haben. Es existieren verschiedene Arten von Betriebsprüfungen, die unterschiedliche Prüfbereiche abdecken und von verschiedenen Institutionen durchgeführt werden. In Bezug auf die Lohnbuchhaltung gibt es insgesamt vier verschiedene Arten von Betriebsprüfungen:

  1. Betriebsführungsprüfung für die Unfallversicherung: In diesem Fall wird die Beurteilung von unfallversicherungspflichtigem Arbeitsentgelt sowie die Ordnungsmäßigkeit der UV – Jahresmeldung geprüft, wobei der Rentenversicherungsträger als verantwortliche Stelle agiert.

  2. Prüfung der Sozialversicherung: Bei dieser Prüfung werden Meldungen sowie die korrekte Ermittlung der Beiträge zur Sozialversicherung geprüft, bei der ebenfalls der Rentenversicherungsträger als verantwortliche Stelle agiert.

  3. Spezialprüfung der Umsatzsteuer: In dieser Prüfung stehen geldwerte Vorteile und Sachzuwendungen im Fokus, während das Finanzamt als verantwortliche Stelle agiert.

  4. Lohnsteuerprüfung und Außenprüfung: Hierbei erfolgt die Überprüfung der korrekten Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer, wobei das Finanzamt als verantwortliche Stelle agiert.

Es ist möglich, dass sowohl das Finanzamt als auch der Rentenversicherungsträger gleichzeitig Außenprüfungen durchführen.

Fokus der Betriebsprüfung in der Lohnbuchhaltung: Analyse steuerrelevanter Aufwendungen

Im Rahmen der Betriebsprüfung der Lohnbuchhaltung liegt ein besonderes Augenmerk auf der Erstattung von Aufwendungen, darunter:

  • Reisekosten
  • Ausgaben für doppelte Haushaltsführung
  • Kosten für das häusliche Arbeitszimmer

Zusätzlich prüfen die Kontrolleure verschiedene Sach- und geldwerte Leistungen, wie beispielsweise:

  • Geschenke an Mitarbeiter
  • Firmenveranstaltungen (z. B. Weihnachtsfeiern)
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Firmenwagen

Die Abrechnung von geringfügig Beschäftigten, Studenten, Auszubildenden und Schülern wird ebenfalls überprüft.

Außenprüfung der Lohnsteuer durch das Finanzamt

Die Außenprüfung der Lohnsteuer erfolgt durch das Finanzamt. Dabei liegt der Fokus auf lohnsteuerlich relevanten Sachverhalten, einschließlich der ordnungsgemäßen Einbehaltung und Abführung von Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag. Das Unternehmen erhält mindestens zwei Wochen im Voraus eine Ankündigung über die Lohnsteuer-Außenprüfung.

Sonderprüfung der Umsatzsteuer in der Lohnbuchhaltung

Die Sonderprüfung der Umsatzsteuer konzentriert sich auf Sachbezüge und geldwerte Vorteile in der Lohnbuchhaltung. Dabei überprüft der Außendienst des Finanzamtes, ob der Arbeitgeber die enthaltene Umsatzsteuer für Sachbezüge (z. B. Dienstwagen) oder Verpflegungskosten korrekt abführt.

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